Hausverwaltung
Hausverwaltung - Immobilienservice für Eigentümer und Mieter
Jeder Hauseigentümer, der Wohnraum an Dritte vermietet, ist verpflichtet, im neuen Jahr eine so genannte Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese den Mietern zukommen zu lassen. So können diese ersehen, ob sie eine Nachzahlung zu leisten oder eine Rückerstattung zu erwarten haben.
Hausverwalter erstellt Jahresrechnung
Da die Nebenkostenabrechnung immer ein Thema ist, bei dem Streit vorprogrammiert ist und somit von Hausbesitzern eher ungern angepackt wird, werden nicht selten Hausverwaltungen mit dieser Aufgabe betraut. In Häusern mit Eigentumswohnungen sind Hausverwaltungen eher die Regel als die Ausnahme. Dies um so mehr, sollten die Eigentümer ihr Objekt ebenfalls vermieten und es lediglich als Kapitalanlage sehen.
Erster Ansprechpartner bei Problemen
Aber nicht nur in diesem Punkt sind Hausverwalter eine wertvolle Hilfe für Immobilieneigentümer. Auch wenn es um die Frage von Reparaturen geht oder Problemen innerhalb der WEG-Anlage, sind Hausverwalter die ersten Ansprechpartner der Eigentümer und Mieter, aber auch der Handwerker. Denn eine Hausverwaltung übernimmt bei beschlossenen Maßnahmen auch die Bauaufsicht oder delegiert diese an kompetente Dritte. Insofern kann ein Hausverwalter durchaus als Partei innerhalb einer Eigentümergemeinschaft angesehen werden. Denn er führt Aufträge aus, die durch die Eigentümer in einer Versammlung beschlossen wurden. Hierin liegt auch eine gewisse Gefahr, da eine Hausverwaltung die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft treuhänderisch verwaltet mit der Folge, dass ein Verwaltungsbeirat, bestehend aus den Eigentümern, zu bestellen ist und den Verwalter entsprechend zu kontrollieren hat.
Vergütung der Hausverwaltung
Vergütet wird eine Hausverwaltung aus der monatlichen Umlage der Haus- respektive Wohnungsbesitzer, wobei eine Umlegung dieser Kosten auf die Mieter nicht erfolgen darf. Die Höhe ist Verhandlungssache und die Bestellung der Verwaltung muss erstmalig für fünf Jahre erfolgen. Der Hausverwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft vor Gericht - andererseits kann die Eigentümergemeinschaft auch gegen den Hausverwalter prozessieren, sollte dieser seine Pflichten verletzen.
